AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma ROBERT SEITZ E.K., 86956 Schongau,
Tannenberger Str. 8 b, nachstehend als Verkäufer bezeichnet.

1) Geltung

Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur im Verkehr mit Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen berufl ichen Tätigkeit handeln (Unternehmer i.S. von § 14 BGB), juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen.

2) Angebot und Abschluss

Die in den Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen sowie – soweit nicht anders gekennzeichnet – im Internet enthaltenen Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

3) Lieferfristen und Verzug

Sofern nicht eine schriftliche ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage des Verkäufers oder eine mündliche Zusage der Geschäftsleitung vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist auf jeden Fall vorbehalten. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung,Eingriffen nationaler und internationaler Behörden, sowie allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der verkauften Produkte von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Käufer entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse beim Käufer eintreten.

4) Versand, Gefahrübergang und Verpackung

Versandweg und -mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Das Gleiche gilt für die Verpackung, die nach transporttechnischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 447 BGB), und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Mehrwegverpackungen sind zu bestimmten, mit dem Verkäufer vereinbarten Zeiten zurückzugeben. Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, nicht statthaft .

5) Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, zzgl. Versandkosten und Mwst. Wechselzahlungen sind ausgeschlossen. Ab einem Bestellwert von EUR 50,00 erfolgt die Lieferung frei Haus. Darunter betragen die Versandkosten EUR 3,50. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto nach jeweiligem Rechnungsdatum zu bezahlen. Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse bleibt vorbehalten. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der IHK des Käufers benannter Sachverständiger.

6) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäft sverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer Zahlungen auf von Ihm besonders bezeichnete Forderungen leistet. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.

7) Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind spätestens binnen 7 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die §§ 377,378 HGB unberührt.
Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der IHK am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die
beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhaft er Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben im übrigen unberührt.
Ersetzte Ware geht in das Eigentum des Verkäufers über. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Für Schadenersatzansprüche gilt Abschnitt 8 (Allgemeine Haft ungsbegrenzung).

8) Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaft et wird, z.B. nach dem Produkthaft ungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaft et wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.

9) Datenschutz

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäft stätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

10) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für die gesamte Geschäft sbeziehung gilt das in der BRD geltende Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, und zwar auch dann, wenn die Lieferung direkt von einer mit dem Verkäufer verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Dieser ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.